Gründung

Entwicklung bis 1945

Schweigen zur Judenverfolgung

Neubeginn und Entnazifizierung

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Gründung

Die Bekennende Kirche gründete sich Ende Mai 1934 in Wuppertal-Barmen und verkündete hier, die einzige rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland zu sein. Hervorgegangen war sie aus den seit 1933 entstandenen Pfarrernotbünden und Bekenntnisgemeinschaften, die sich gegen die Gleichschaltung der evangelischen Kirchen durch den nationalsozialistischen Staat und die Deutschen Christen wehrten. Die Deutschen Christen hatten seit der Kirchenwahl im Juli 1933 einen Großteil der wichtigen Kirchenämter inne.

Wahlkampf zwischen den Deutschen Christen und der Liste „Evangelium und Kirche“ in Berlin, Juli 1933 (bpk)

Wahlkampf zwischen den Deutschen Christen und der Liste „Evangelium und Kirche“ in Berlin, Juli 1933 (bpk)

1932 gegründet und von der NSDAP unterstützt, setzten sich die Deutschen Christen für eine einheitliche evangelische Reichskirche und den dortigen Ausschluss aller „Fremdrassigen“ ein. Für sie war Adolf Hitler der von Gott gesandte geistliche und weltliche Führer. Die Bekennende Kirche sah Jesus Christus als das von Gott gesandte Oberhaupt der geistlichen Welt an. Das Bekenntnis zu ihm sowie zum Alten und Neuen Testament in der reformierten Tradition vereinte ihre Mitglieder.

Die Grundsätze der Bekennenden Kirche waren in der 1934 verabschiedeten „Barmer Theologischen Erklärung“ zusammengefasst. Darin begründete die Bekennende Kirche in sechs Thesen ihre christlichen Glaubenssätze sowie die Ablehnung der deutsch-christlichen Irrlehre und der staatlichen Kirchenpolitik. Die Bekennende Kirche verstand sich zwar als Opposition gegen die Deutschen Christen und die kirchenpolitische Vereinnahmung, war aber zugleich darauf bedacht, dass ihre Mitglieder als loyale Staatsbürger angesehen wurden.

Sonderdruck der Barmer Zeitung vom 1. Juni 1934

Sonderdruck der Barmer Zeitung vom 1. Juni 1934

Die Bekennende Kirche baute, im Gegensatz zum Führerprinzip der Deutschen Christen, eine eigene kirchliche Struktur von unten auf. Es entstanden ein Reichsbruderrat, Landes- und Provinzialbruderräte sowie Kreis- und Gemeindebruderräte. Es wurden eigene Kollektenpläne erlassen, damit das Geld nicht an die Reichskirche floss. Sie baute ein Ausbildungs-, Prüfungs- und Ordinationssystem für ihre künftigen Pfarrer auf und errichtete eine eigene Disziplinargerichtsbarkeit und Finanzverwaltung. Finanziert wurden die nicht von der Reichskirche angestellten Pfarrer der Bekennenden Kirche, die theologische Ausbildung sowie sämtliche Aktivitäten ausschließlich durch Mitgliederbeiträge und Spenden. Mit dieser eigenen Struktur verweigerte sie der nationalsozialistischen Reichskirche auch praktisch den Gehorsam. Ungewollt trat die Bekennende Kirche so in die politische Konfrontation mit dem Staat.

Entwicklung bis 1945

Der Staat versuchte mit verschiedenen Mitteln, die Bekennende Kirche zur Gleichschaltung zu zwingen. Pfarrer wurden mit Schreib- und Aufenthaltsverboten sanktioniert. Viele wurden verhaftet, ein Teil von ihnen ermordet. 1935 sollte mit Hilfe von staatlichen Kirchenausschüssen eine einheitliche evangelische Reichskirche durchgesetzt werden. Persönlichkeiten aus den gemäßigten Kreisen der Deutschen Christen und der Bekennenden Kirche sollten darin mitarbeiten. Eine Zusammenarbeit mit diesen Ausschüssen bedeutete jedoch, dem Staat weitgehende Befugnisse in der Kirchenleitung einzuräumen. Dies widersprach den Zielen der Bekennenden Kirche. In der Folge spaltete sich diese in einen gemäßigten Flügel, der eine Zusammenarbeit für möglich hielt und einen, der dies ablehnte.

1937 scheiterte die Ausschusspolitik und die Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und der Bekennenden Kirche verschärften sich. Immer mehr Mitglieder der Bekennenden Kirche kamen in Haft. Deutsche Christen wurden weiterhin in maßgeblichen Kirchengremien eingesetzt. Das Sammeln von Kollekten und die theologische Ausbildung wurden verboten, jedoch illegal weitergeführt. Bereits 1935 war ein reichsweites Verbot der Ausübung kirchenregimentlicher und kirchenbehördlicher Befugnisse für kirchliche Vereinigungen erlassen worden. Dem widersetzte sich die Bekennende Kirche. In der Folge wurde die Bekennende Kirche zwar nicht verboten, jedoch bestimmte Verstöße geahndet. So zum Beispiel kritische Kanzelabkündigungen und namentliche Fürbitten in den Gottesdiensten, in denen die Namen von Verhafteten und Sanktionierten verlesen wurden. Allerdings unterschied die Bekennende Kirche, ob die Betroffenen aus kirchlichen oder politischen Gründen verfolgt wurden. Bestand der Verdacht, dass politische Motive zu ihrer Verhaftung geführt hatten, wurde keine Fürbitte für sie gehalten.

Mit Beginn des Krieges 1939 wurden viele Pfarrer der Bekennenden Kirche zur Wehrmacht verpflichtet. Dies war auch ein Mittel, den kirchlichen Konflikt zu entschärfen und die Opposition ohne großen Aufwand „mundtot“ zu machen. Zudem wurden ab 1940 auf Erlass des Reichsarbeitsministeriums Geistliche, die von der Bekennenden Kirche ausgebildet worden waren, in kriegswichtige Bereiche dienstverpflichtet.

Im Mai 1941 beendete der Staat endgültig die illegale theologische Ausbildung der Bekennenden Kirche. Ende 1941 gründete der württembergische Landesbischof Theophil Wurm das Einigungswerk, um die Bekennende Kirche, die sich an der Frage der Zusammenarbeit mit den staatlichen Kirchenausschüssen gespalten hatte, zu vereinen. Dabei sollten auch offizielle Kirchenleitungen sowie Gruppen aus der so genannten Mitte und noch nicht organisierte bekenntnistreue Protestanten einbezogen werden. Mit ihnen gemeinsam sollte eine starke evangelische Kirche geschaffen werden. Die Einigung scheiterte letztlich an unterschiedlichen politischen, theologischen und kirchenpolitischen Auffassungen.

Schweigen zur Judenverfolgung

Die Bekennende Kirche äußerte sich erst spät zur Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, obwohl dies seit 1933 von einzelnen Mitgliedern gefordert wurde. Christen jüdischer Herkunft erhielten Unterstützung. So zum Beispiel seit 1938 durch die „Kirchliche Hilfsstelle für evangelische Nichtarier“ des Berliner Pfarrers Heinrich Grüber. Doch praktische Hilfe für verfolgte Juden leisteten nur Einzelne.

Zerstörte Synagoge am Potsdamer Wilhelmplatz (Platz der Einheit), 10. November 1938 (Sammlung Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte)

Zerstörte Synagoge am Potsdamer Wilhelmplatz (Platz der Einheit), 10. November 1938 (Sammlung Potsdam Museum – Forum für Kunst und Geschichte)

Ende Mai 1936 verfasste die Bekennende Kirche eine geheime Denkschrift an Adolf Hitler. Kritisiert wurden unter anderem der staatliche Antisemitismus und die Existenz von Konzentrationslagern. Nachdem die ausländische Presse die Denkschrift im Juli 1936 veröffentlichte, musste die Bekennende Kirche die Verantwortung dafür übernehmen. Gleichzeitig betonte sie, die Veröffentlichung sei gegen ihren Willen geschehen. Wegen der mutmaßlichen Übermittlung der Denkschrift ins Ausland wurden die Mitglieder der Bekennenden Kirche, Friedrich Weißler, Ernst Tillich und Werner Koch ins KZ Sachsenhausen eingewiesen. Friedrich Weißler wurde dort im Februar 1937 ermordet. Für ihn hielt die Bekennende Kirche keine Fürbitte. Werner Koch und Ernst Tillich kamen 1938 bzw. 1939 frei. Im Oktober 1943 wandte sich die Bekennende Kirche auf ihrer 12. Preußensynode auch gegen die Ermordung der Juden. Doch zu diesem Zeitpunkt waren die Massendeportationen der deutschen Juden und Jüdinnen in Konzentrations- und Vernichtungslager bereits abgeschlossen.

Die Ursachen für das Schweigen der Bekennenden Kirche zur Judenverfolgung waren vielfältig. Angst und Opportunismus gegenüber dem nationalsozialistischen Staat spielten eine Rolle. Stärker war jedoch die tief verwurzelte Judenfeindlichkeit im Christentum. Exponierte Vertreter auch der Bekennenden Kirche wie Otto Dibelius standen in dieser Tradition. Dietrich Bonhoeffer war hingegen einer der wenigen Christen, die sich von Beginn an gegen die Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung wandten. Er gehörte auch zu den wenigen Mitgliedern der Bekennenden Kirche, die sich dem aktiven Widerstand anschlossen. Daher wurde er nach seiner Verhaftung 1943 nicht in die Fürbittenlisten aufgenommen.

Neubeginn und Entnazifizierung

Nach dem Ende des Krieges blieb die Bekennende Kirche zunächst als so genannte Wächterkirche bestehen. Sie trug zum Aufbau einer bekenntnismäßigen evangelischen Kirche in Deutschland bei und ging später in ihr auf. Die Auseinandersetzung mit der Barmer Theologischen Erklärung wurde zur Voraussetzung für alle Mitglieder in den neu zu wählenden Kirchengremien.

Die politischen Richtlinien der Alliierten ermöglichten den Kirchen, ihre kirchlichen und religiösen Angelegenheiten selbstständig und weitestgehend ohne Einmischung der Besatzungsmächte zu regeln. Allerdings wurde die Entnazifizierung von den Militärbehörden überwacht. Die evangelische Kirche entließ, beurlaubte oder versetzte Pfarrer, die den Deutschen Christen angehört hatten, ihnen noch nahe standen oder als besonders überzeugte NSDAP-Mitglieder galten. Zum Teil wurden jedoch auch ehemalige Deutsche Christen in ihren Ämtern belassen, was zu Auseinandersetzungen in den Gemeinden führte. Für die Fälle, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, waren innerkirchliche Spruchkammern zuständig.

Publikation

„Ich bin für Potsdam das rote Tuch – Anni von Gottberg und die Bekennende Kirche“ von Jeanette Toussaint

Zu bestellen ist das Buch direkt beim Märkischen Verlag.

LESUNGEN

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